Cookiename | Zweck | Ablauf |
_ga | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren | 2 Jahre |
_gat | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken | 1 Tag |
_gid | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Websitenutzt, zu generieren | 1 Tag |
_rollUpGA | Sammelt Daten zum Nutzerverhalten für statistische und Website-Optimierungszwecke. Die Datenerfassung gilt für mehrere Websites, die dasselbe Content Management System (CMS) verwenden. | 2 Jahre |
_rollUpGA_gid | Sammelt Daten zum Nutzerverhalten für statistische und Website-Optimierungszwecke. Die Datenerfassung gilt für mehrere Websites, die dasselbe Content Management System (CMS) verwenden. | 1 Tag |
Endlich Klarheit über den NC!
Bachelor-Studiengänge mit Numerus Clausus
Während eine Vielzahl an Bachelor-Studiengängen zulassungsfrei ist, gibt es für andere Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung beziehungsweise einen Numerus Clausus (NC). Hierbei muss man zwischen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen und solchen, deren Anmeldeprozedur bundesweit zentral geregelt wird, unterscheiden. Alles Wissenswerte zu Bachelor-Studiengängen mit Orts-NC haben wir hier für dich zusammengefasst – im Folgenden soll es ausschließlich um Bachelor-Studiengänge mit zentraler Zulassungsbeschränkung gehen.
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Der kleine Abiturient auf dem Weg zum Wunschstudium
Es war einmal der kleine Abiturient XY, der nach dem Abitur Tiermedizin studieren wollte. Doch die böse Stiefmutter legte die Stirn in Falten und mahnte: „Obacht, junger Recke, da ist ein NC drauf!“
NC? Was war das? Ein böser Fluch?
Der kleine Abturient XY befragte Graf Google und – tatsächlich: Für Tiermedizin gab es einen NC – einen Numerus Clausus. Das bedeutete, dass nur eine bestimmte Anzahl an jungen Bildungshungrigen im Elfenbeinturm der ansässigen Universität Tiermedizin studieren durfte – und, dass die Abiturnote darüber entschied, wem das Studium gestattet wurde und wem nicht.
Und die Entscheidung über Wohl und Wehe fällte eine mysteriöse Gesellschaft namens „Stiftung für Hochschulzulassung“.
Mit sorgenvollem Blick starrte der kleine Abiturient XY auf die schon trockene Tinte auf seinem Abiturzeugnis. War seine Note gut genug? Er hatte Zweifel. Er ließ das Köpfchen sinken…
Doch da kam die gute Fee und erklärte: „Verzage nicht, junger Recke: Erst nachdem alle kleinen Abiturienten ihre Bewerbungen eingereicht haben und alle Noten verglichen wurden, wird das Urteil darüber gefällt, welche Bewerber fortgeschickt werden müssen!“
Da fasste der kleine Abiturient Mut und Zuversicht, reichte seine Unterlagen ein und hoffte das Beste ...
Spaß beiseite – was wir hier so märchenhaft beschrieben haben, ist ein gängiges Missverständnis, wenn es um Studiengänge geht, für die es entweder ein zentrales Vergabeverfahren (durch die Stiftung für Hochschulzulassung) oder eine örtliche Zulassungsbeschränkung (durch die jeweilige Uni) gibt.
Tatsächlich ist erst nach Sichtung aller Bewerbungen deutlich, bei welcher Abinote ein Cut gemacht werden muss. Heißt: Sei ruhig mutig und bewirb dich auf Studiengänge mit Numerus Clausus, auch, wenn du denkst, dass dein Abi zu schlecht ist. Es kommt nur auf deine Note im Vergleich mit deinen Mitbewerbern an!
Für welche Studiengänge gilt das zentrale Vergabeverfahren? Und warum?
Bei den folgenden Studiengängen wird die Vergabe zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung (kurz SfH, früher Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - kurz ZVS) abgewickelt:
- Medizin
- Pharmazie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
Für diese Studiengänge gibt es jedes Jahr sehr viele Bewerber – die SfH hilft dabei, die Kandidaten gleichmäßig auf die anbietenden Hochschulen zu verteilen.
Wie genau funktioniert das mit der Vergabe von Studiengängen mit Numerus Clausus?
Die Vergabe für Studienplätze in den oben genannten Studiengängen ist genau geregelt. Es werden drei Quoten eingehalten: neben der Abiturbestenquote (20 %) und der Wartezeitquote (20 %) werden 60 % der Studienplätze von den Hochschulen nach dem Ergebnis des hochschuleigenenen Auswahlverfahrens vergeben. Bei Letzterem geht es vor allem um das besondere Profil der Hochschulen in puncto Forschung und Lehre, zu dem die Bewerber natürlich passen sollen. Noch bevor diese drei Auswahlquoten angewendet werden, gibt es Vorabquoten, über die Studienplätze zum Beispiel an Ausländer oder sogenannte Härtefälle (Menschen mit Behinderung, Erkrankungen…) vergeben werden.
Welchen Schnitt brauche ich, um für einen Studiengang mit Numerus Clausus zugelassen zu werden?
Eine Frage, auf die es im Vorfeld eines Semesters keine Antwort geben kann! Denn erst nach Sichtung aller Bewerbungen ist deutlich, bei welcher Abinote ein Cut gemacht werden muss. Heißt: Sei ruhig mutig und bewirb dich auf Studiengänge mit Numerus Clausus, auch, wenn du denkst, dass dein Abi zu schlecht ist. Es kommt nur auf deine Note im Vergleich mit deinen Mitbewerbern an!
Weitere Infos findest du auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de.
Darüber hinaus haben wir hier noch ein Interview mit Buchautor und Studienberater Sebastian Horndasch: