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Was genau ist BAföG?
Vollzuschuss, Zuschuss, Inlands- und Auslands-BAföG, Staats- oder Bankdarlehen…
Das BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) wird sowohl an Schülerinnen und Schüler als auch an Studierende vergeben. Die Höhe des BAföG hängt dabei von verschiedenen Faktoren, wie dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Geschwister etc. ab. Des Weiteren wird unterschieden zwischen einem Vollzuschuss und einem Zuschuss vom Staat plus einem zinsgünstigen Darlehen. Doch, wer bekommt was? Und vor allem wie?
Begriffserklärung
Alles rund ums BAföG unterliegt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz legt fest, dass alle jungen Menschen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Herkunft eine Ausbildung absolvieren können, die den individuellen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Weiter legt das Gesetz fest, dass jedem jungen Menschen, der finanzielle Unterstützung benötigt, um eben diese Ausbildung zu absolvieren, staatliche Unterstützung zusteht.
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Zuschuss
Lediglich Schülern steht der staatliche Vollzuschuss zu. Studierenden und solchen, die es werden wollen, steht BAföG als Zuschuss zu. Dies gilt, sofern sie förderungsfähig sind und sie oder die Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zur Hälfte schenkt der Staat Studierenden dann die Förderungssumme als Zuschuss, zur zweiten Hälfte vergibt er ein zinsloses Staatsdarlehen. Der Förderungshöchstsatz liegt bei 861 EUR monatlich (Stand 09/2019).
Ob du förderungsfähig bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt das Einkommen deiner Eltern und deines Lebenspartners, dem elterlichen Familienstand (verheiratet, ledig, geschieden, etc.) sowie von weiteren Kindern deiner Eltern. In der untenstehenden Tabelle findest du die Freibeträge für die gängigsten Familienstände.
Familienstand
- verheiratete Eltern - 1.835 Euro
- getrennt lebende Eltern (auch alleinerziehend, pro Elternteil) - 1.225 Euro
- Lebenspartner / Ehegatte des Erziehungsberechtigten - 610 Euro
- für jedes weitere Kind - 555 Euro
Die BAföG-Ämter finanzieren darüber hinaus deine Auslandsstudiengebühren, wenn diese die gesetzliche Höhe für ein Jahr nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass du auch im Rahmen deines regulären Inlandsstudiums ins Ausland gehen und dein BAföG mitnehmen kannst (weitere Regelungen gelten im Rahmen des Auslands-BAföG).
Im neuen BAföG bleibt dir die Ausbildungsförderung auch über die Förderungshöchstdauer hinaus, wenn du einmalig die Studienrichtung änderst. Des Weiteren gilt dies auch wenn du aufgrund von Behinderung, Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr länger studierst.
Staats- oder Bankdarlehen
Wie bereits beschrieben zählt die Hälfte deines BAföGs als Staatsdarlehen. Steht dir diese Form des BAföGs jedoch nicht zu, so kannst du auch ein Bankdarlehen beantragen. Dieses BAföG-Bankdarlehen steht denen zur Verfügung, die eine weitere Ausbildung durchlaufen müssen, um einen angestrebten Beruf rechtlich ausüben zu können. Ein Beispiel ist hier der Master of Education, um im Lehramt arbeiten zu können.
Auch besteht die Möglichkeit, diese Art der Studienförderung zu erhalten, wenn die besondere Gesamtsituation des einzelnen Studierenden erfordert. Beispielsweise trifft dies zu, wenn das BAföG als Hilfe zur Erlangung des Studienabschlusses dient.
Beide Formen der Ausbildungsförderungen dienen denjenigen Studenten, die im Inland studieren wollen. Hier findest du umfassende Informationen zum Auslands-BAföG.
Förderungsfähig sind…
Neben anderen Ausbildungswegen qualifizieren dich der Besuch einer Fachhochschule, Akademie oder Hochschule prinzipiell als förderungsfähig, doch neben dem Einkommen der Eltern musst du weitere Bedingungen erfüllen. Du musst
- in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, einer Aufenthaltsgenehmigung oder des Daueraufenthalts- und Niederlassungsrecht sein,
- über die Voraussetzungen für die angestrebte Bildung verfügen. Für ein Bachelor-Studium ist das die allgemeine oder Fachhochschulreife, für ein Master-Studium ein Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss,
- die notwendige Ernsthaftigkeit beweisen. Im Klartext heißt das, dass du bestimmte Leistungsnachweise erbringen musst (in der Regel ab dem fünften Semester, gegebenenfalls zu Zwischenprüfungen, etc.),
- dein Bachelor-Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahrs und dein Master-Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahrs beginnen.
Treffen diese Voraussetzungen auf dich zu, so bist du förderungsfähig. Nutze auch die Informationsseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, um herauszufinden, ob und wie viel BAföG zusteht.
Der BAföG-Antrag
Um dein BAföG zu beantragen, hast du zwei Möglichkeiten:
- Du füllst einen schriftlichen Antrag und ein paar Formblätter aus und reichst diese bei deinem Amt für Ausbildungsförderung ein (siehe Ämter für Ausbildungsförderung).
- Du stellst deinen BAföG-Antrag online bei deiner entsprechenden Landesverwaltung (ab 1.8.2016).
Für Studierende, die ein Studium innerhalb Deutschlands anstreben, trägt das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule die Verantwortung, die Beantragung entgegen zu nehmen.
Generell benötigst du einige Dokumente, Nachweise und Formblätter. Doch der erste schriftliche Antrag darf völlig formlos bei der Behörde eingehen. Dies liegt darin begründet, dass du in jedem Fall die Fristen wahren solltest. Beantragst du BAföG beispielsweise erst im Oktober eines Jahres, beginnst aber bereits im September dein Studium, so wird dir rückwirkend keine Ausbildungsförderung ausgezahlt. Stelle deinen BAföG-Antrag also unbedingt spätestens in dem Monat, indem du auch dein Studium beginnst. In der Regel helfen die Verantwortlichen der Studentenwerke gerne und beantworten dir alle Fragen. Keine falsche Scheu – kontaktiere die verantwortlichen Stellen lieber rechtzeitig, denn falls sich die Bearbeitung deines BAföG-Erstantrags verzögert, werden seit dem 1.8.2016 80% deines zu erwartenden BAföGs als Abschlagszahlung monatlich ausgezahlt (vorher lag die maximale Abschlagszahlung bei nur 360 Euro).
Rückzahlung und Verpflichtungen
Einer der großen Vorteile der BAföG-Förderung ist die Rückzahlungsbegrenzung. Denn obwohl du zur Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen erhältst, welches unter Umständen einen Gesamtbetrag von 10.000 EUR überschreiten kann, zahlst du maximal diese 10.000 EUR zurück. Neben dieser angenehmen Begrenzung beginnt die Rückzahlungsphase des BAföGs auch erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer oder Ausbildung. Mit monatlich minimal 105 EUR tilgst du das Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren. Dies gilt aber nur, wenn du mehr als 1.070 EUR monatlich verdienst.
Vor- und Nachteile des BAföG
Bei der staatlichen Ausbildungsförderung handelt es sich um eine rentable und zuverlässige Option, sich das Studium zu finanzieren. Wir listen die Vor- und Nachteile am BAföG.
Vorteile
Die Verpflichtung, die du mit dem Erhalt von BAföG eingehst, bleibt vergleichsweise gering. Zwar bist du während des Studiums ab dem fünften Semester verpflichtet, regelmäßig Leistungsnachweise zu liefern. Dennoch wird dir BAföG beispielsweise nicht mehr gestrichen, wenn du dich nach einem Semester für eine andere Studienrichtung entscheidest, du ein Auslandssemester oder –praktikum absolvieren möchtest oder du arbeitest. Selbstverständlich gilt es in diesen Fällen Einiges zu beachten, doch die Unterstützung steht dir weiterhin zu.
Da es sich bei BAföG um eine staatliche Förderung handelt, kannst du dich auf flexible und moderate Rückzahlungsaussichten verlassen. Erst fünf Jahre nachdem du dein Studium beendest, fordert man eine Rückzahlung. Diese richtet sich aber stets nach deinem Gehalt. Von allen Darlehensformen repräsentiert BAföG die Finanzierungsmöglichkeit, die dich am wenigsten unter Druck setzt.
Nachteile
Der größte Nachteil an dieser Form der Ausbildungsförderung liegt darin, dass BAföG nicht jedem zusteht. Darüber hinaus ist die Beantragung vergleichsweise langwierig, da es sich um einen bürokratischen Prozess handelt. Du kannst aber beruhigt sein: In den letzten Jahren bemühen sich die BAföG-Ämter, den Verwaltungsprozess zu minimieren und Studenten die Förderung schnellstmöglich zukommen zu lassen.