Cookiename | Zweck | Ablauf |
_ga | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren | 2 Jahre |
_gat | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken | 1 Tag |
_gid | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Websitenutzt, zu generieren | 1 Tag |
_rollUpGA | Sammelt Daten zum Nutzerverhalten für statistische und Website-Optimierungszwecke. Die Datenerfassung gilt für mehrere Websites, die dasselbe Content Management System (CMS) verwenden. | 2 Jahre |
_rollUpGA_gid | Sammelt Daten zum Nutzerverhalten für statistische und Website-Optimierungszwecke. Die Datenerfassung gilt für mehrere Websites, die dasselbe Content Management System (CMS) verwenden. | 1 Tag |
Raus aus dem Studium - und jetzt?
Die Exmatrikulation
Wer am Ende seines Studiums angelangt ist, muss sich ordnungsgemäß exmatrikulieren. Um dein Dasein als Student an der Hochschule oder Uni offiziell zu beenden, musst du ein paar Formalien beachten. Zum Beispiel, wie und wann genau du dich aus dem Studium ausschreiben möchtest.
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Was ist die Exmatrikulation?
Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums an einer Uni einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus der Liste der Studierenden gestrichen. Erst mit der Exmatrikulation verlierst du somit deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Wer sein Studium offiziell zum Abschluss bringen oder an einer anderen Uni studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten der Exmatrikulation: Entweder wirst du unter bestimmten Umständen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen) oder du kümmerst dich selbst darum (Exmatrikulation auf Antrag). Welche von den beiden Varianten für dich sinnvoller ist, kannst du von den jeweiligen Rahmenfaktoren abhängig machen.
Exmatrikulation „von Amts wegen“ und Zwangsexmatrikulation
Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sobald du z.B. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Du bist dann noch bis zum Ende des Semesters, für das du dich zurückgemeldet hast, an der Uni eingeschrieben und wirst dann automatisch exmatrikuliert. Allerdings gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. So kann dich die Uni in Form einer Zwangsexmatrikulation ausschreiben, wenn...
- du dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurückmeldest,
- du die erforderlichen Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt hast (Studiengebühren, Semesterbeitrag etc.). (Wende dich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Studierendensekretariat, um die Gebühren ggf. nachzuzahlen und dich wieder offiziell in den Studiengang zu immatrikulieren.)
- du eine Prüfungsfrist nicht eingehalten oder eine Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hast. Hast du im letzteren Fall eine Prüfung nach dem letzten regulären Wiederholungstermin nicht bestanden, verlierst du das Prüfungsrecht und kannst den Studiengang in den meisten Fällen bundesweit an keiner Uni oder Hochschule weiter studieren!
- deine Adresse nicht ermittelt werden kann,
- du je nach Bundesland innerhalb von zwei Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst, der in der Prüfungs- oder Studienordnung des Faches vorgesehen ist.
- du falsche Angaben bei deiner Bewerbung gemacht hast.
- du keine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse eingereicht hast. (Das kann leicht passieren, wenn du keine Versicherungsgebühren zahlst. Du hast nach Erhalt des Briefes von Seiten der Uni meist zehn Tage Zeit, um die Versicherungsbescheinigung nachzureichen.)
- du Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Mitstudierenden, Dozenten oder der Uni selbst äußerst/begehst.
Gegen Fälle der Zwangsexmatrikulation kannst du ggf. klagen und einen so genannten „Härtefallantrag“ stellen, zum Beispiel, wenn du dich aus privaten Gründen nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereiten konntest. Kannst du diesen Umstand ausreichend und überzeugend belegen, gewährt dir die Uni unter Umständen noch einen letzten Prüfungsversuch.
Weiterhin ist in manchen Studiengängen eine begrenzte Anzahl an Fachsemestern vorgesehen, innerhalb der das Studium beendet werden muss. Überschreitest du diese, kann die Uni deine Exmatrikulation einleiten. Auch besteht bei längerem Studieren oftmals das Risiko, dass die Prüfungsordnung des Studiengangs, in dem du immatrikuliert bist, oder der Studiengang selbst ausläuft. „Langzeitstudenten“ sollten daher frühzeitig in der Studienordnung ihres Faches nachgucken und ggf. Kontakt zum Studierendensekretariat aufnehmen, um zu erfahren, was hier die Bestimmungen sind. Das jeweilige Landeshochschulgesetz legt dabei fest, wann eine Exmatrikulation von Amts wegen rechtmäßig ist. Allerdings können sich die Bestimmungen von Uni zu Uni noch immer unterscheiden, sodass sich auch ein Blick auf die Website der Uni lohnt.
Exmatrikulation auf Antrag
Hast du dein Studium beendet oder möchtest die Uni aus anderen Gründen vorzeitig verlassen, kannst du deine Exmatrikulation in Eigenregie beantragen. Die erforderlichen Dokumente finden sich online oder im Studierendensekretariat, in dem dir die Mitarbeiter beim Ausfüllen helfen können. Die Exmatrikulation ist erst zum Ende des aktuellen Semesters gültig. In akuten Notfällen ist in der Regel aber auch eine sofortige Exmatrikulation möglich, für die du einen gesonderten Antrag einreichen musst. Gründe für eine Exmatrikulation auf Antrag können u.a. die folgenden sein:
- Wunsch auf vorzeitigen Abbruch des Studiums.
- Wechsel der Uni.
- eine notwendige Prüfung wurde endgültig nicht bestanden, sodass das Studium nicht weiter fortgesetzt werden kann (Hier empfiehlt es sich, sich selbst zu exmatrikulieren und die Zwangsexmatrikulation zu verhindern.)
Zwar wirst du zudem mit Beenden des Studiums, wie zuvor angemerkt, meist automatisch exmatrikuliert, jedoch kann es vorkommen, dass die Verwaltung, besonders zu Semesterende und -anfang, zeitlich nicht ganz hinterherkommt. Anstatt auf die automatische Exmatrikulationsbestätigung zu warten, wird dein eigens gestellter Antrag auf Exmatrikulation meist schneller bearbeitet.
Sofort exmatrikulieren oder lieber warten?
Beziehst du kein BAföG, kannst du frei entscheiden, ob du dich sofort exmatrikulieren willst oder noch bis zum Ende des Semesters warten möchtest. Immerhin hast du die Studiengebühren bzw. den Sozialbeitrag ja bereits gezahlt und bekommst, wenn überhaupt, meist nur einen Teil des Geldes zurück. Hierfür musst du einen gesonderten Antrag auf Rückerstattung der Gebühren stellen.
Im Falle einer sofortigen Exmatrikulation musst du deinen Studentenausweis abgeben. Auch der Ausweis der Universitätsbibliothek fällt weg, wobei dir hier meist die Option auf einen Gastbenutzerausweis nahegelegt wird, der nur geringe Jahresbeiträge verlangt. Das Semesterticket wird mit der Exmatrikulation ebenfalls ungültig. Es lohnt sich daher manchmal, noch bis zum Ende des Semesters pro forma eingeschrieben zu bleiben, vor allem, um das Semestertickets für diese Zeit noch benutzen zu können. Willst du das Studium hingegen nur für ein bis zwei Semester unterbrechen und nicht ganz beenden, solltest du dich vom Studium beurlauben lassen.
To do's nach der Exmatrikulation
Die Exmatrikulationsbescheinigung erhältst du in beiden der oben genannten Fälle in der Regel per Post. Dein Studienplatz wird dann für das nächste Bewerbungsverfahren im kommenden Semester freigegeben.
Da dein Studentenstatus nun offiziell erloschen ist, musst du deine Krankenkasse über deine Exmatrikulation informieren. Bringe gleichzeitig in Erfahrung, ob und inwiefern sich nun etwas an deinem Versicherungsschutz ändert. Das BAföG-Amt muss hingegen genau wissen, ob du die Exmatrikulation nun selbst beantragt hast oder automatisch exmatrikuliert wurdest. Hierfür reichst du eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung bei deinem zuständigen Beamten ein. Wer das Studium z.B. abbricht, aber zum nächsten Semester ein neues Studium beginnt, kann unter Umständen weiter Geld beziehen. Wenn du das Studium hingegen tatsächlich abgebrochen hast, entfällt natürlich auch dein BAföG-Anspruch. Für die Beantragung von Arbeitslosengeld II ist die zugesandte Bestätigung der Exmatrikulation essentiell. Hast du außerdem ein Studiendarlehen beantragt, musst du der Landesbank ebenfalls eine schriftliche Kündigung mit Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung zuschicken.
Und danach ... ?
Ist das Studium erfolgreich abgeschlossen, folgt oft der Einstieg in den Arbeitsmarkt. Beim Abbruch des Studiums solltest du dir bereits vorher überlegt haben, wie es weitergehen soll. Hierfür kannst du dich frühzeitig beim Career Service der Uni beraten lassen, ob du vielleicht noch etwas anderes studieren möchtest oder lieber eine Ausbildung, ein Praktikum o.ä. anfängst.